Stahlgewitter vs. FreiWILD
Ähnliche Gitarren-Riffs sind Doppelschöpfungen
Gericht | Datum | Aktenzeichen | Entscheidungsname |
---|---|---|---|
OLG Hamburg | 11. Oktober 2018 | 5 U 57/15 | „FreiWild“ |
Zum Fall:Stahlgewitter „Auftrag Deutsches Reich“ aus dem gleichnamigen Album (2006)vs. Frei.Wild „Schenkt uns Dummheit, kein Niveau“ aus dem Album „Gegengift“ (2010) |
|||
Urteil: Keine Urheberrechtsverletzung | |||
Volltext der Gerichtsentscheidung (PrinzLaw) |
Hörbeispiele
Hörbeispiel 1 (Doppelschöpfung):
Aufnahme FreiWIld „Schenkt uns Dummheit, kein Niveau“ 2010
https://youtu.be/IBAkOI856G0
Hörbeispiel 2 (Original):
Stahlgewitter: Auftrag Deutsches Reich (2006)
https://www.songsterr.com/a/wsa/stahlgewitter-auftrag-deutsches-reich-tab-s438597t2 Auf eine Einbettung des Videos, das auf alternativen Videoplattformen zu finden ist, wird aus rechtlichen Gründen verzichtet. Das Lied ist wegen der politischen Aussage von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am 28. Dezember 2007 als jugendgefährdend eingestuft worden (BAnz. Nr. 241). Ich distanziere mich von der inhaltlichen Aussage des Werkes. Der Link führt zur einer MIDI-Datei ohne Text, um die Tonfolge der Gitarren-Riffs vergleichen zu können.Hauptgutachter
Prof. Dr. Schneider, Dr. Sauter (abgesetzt), weitere Gutachter: Heiko Maus, Dr. Frieler
Kernaussagen / Leitsatz
„Bei nur im Ähnlichkeitsbereich liegenden Gestaltungen seien Doppelschöpfungen im Bereich der sog. kleinen Münze, wo der Spielraum für individuelles Schaffen begrenzt sei und die Individualität nur in bescheidenem Maß zutage trete, eher möglich.“
Zusammenfassung
Der Urheber des Werkes "Auftrag Deutsches Reich" klagte gegen FreiWild. Es wurde vorgeworfen, dass ein Riff des Werkes "Schenkt uns Dummheit kein Niveau" (u. a. zu hören ab 0:22 bis 0:30) aus dem vorbestehenden Werk übernommen wurde.
Das LG Hamburg hat die Klage zurückgewiesen (siehe: http://rechtsanwalt-harzewski.de/zur-annahme-einer-doppelschoepfung/). Das OLG Hamburg legte nun auch die Berufung ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Zwar wurde dem Klagemuster eine Schutzfähigkeit zugestanden. Doch die Zusammenstellung der musikalischen Mittel sei naheliegend, zudem seien geringe Abweichungen festzustellen. Die Möglichkeit der Doppelschöpfung sei damit gegeben. Es können nicht nachgewiesen werden, dass die schutzfähige Gitarrenmelodie vom vorbestehenden Werk übernommen wurde.
Das Berufungsgericht relativiert die Aussagen des zweiten Sachverständigen, der die Schutzfähigkeit deshalb angenommen habe, weil er von einem sehr geringen Maßstab ausgegangen sei. Es sei jedoch auch im Bereich der sogenannten „kleinen Münze“ notwendig, "schutzfähige Musikwerke vom nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglichen rein handwerklichen Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente abzugrenzen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1189 Rn. 64 – Goldrapper)." Da eine direkte Übernahme nicht nachgewiesen werden konnte, sei die Bestimmung der Schöpfungshöhe in vorliegenden Fall nicht relevant.
Der zweite Sachverständige verwies auf das häufige Vorkommen der Akkordfolge (Turnaround) und dass sich die Gitarrenfiguren aus Fingerübungen leicht ableiten ließen. Eine Doppelschöpfung sei demnach sehr wahrscheinlich.
Bedeutung
Das Urteil bestätigt den Umgang mit der kleinen Münze: Wenn das Ursprungswerk nur geringfügig originell ist, reicht der Abstand eines nachveröffentlichten Werks bei kleinen Abweichungen aus.
Im konkreten Fall ging es für FreiWild auch um Rufschädigung. Hätte das Gericht eine Abhängigkeit bzw. Übernahme von Stahlgewitter festgestellt, hätte sich die Band aus Südtirol nicht mehr darauf berufen können, keinen Bezug zur rechtsradikalen Szene zu haben. Die Vorwürfe standen im Rahmen der Echo-Verleihung 2013 im öffentlichen Diskurs. Ein Gutachter ist im Prozess wegen Befangenheit aufgrund der heiklen Thematik ausgeschieden. Möglicherweise hat das Gericht die politischen Begleitumstände berücksichtigt.
Liste der Entscheidungen
Die Reihenfolge ist chronologisch (jüngste zuerst). Klicken Sie auf eine Kurzinfo, um weitere Informationen zu erhalten.Wie steht es um Ihren Fall? Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung:
