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Es gibt gute Gründe, einen Sachverständigen mit einem Musikgutachten zu beauftragen. Liegt bereits eine Rechts­verletzung vor, dient ein Gutachten der Beweissicherung. Es kann eine Anschuldigung bekräftigen oder abwehren.

Konflikte können Sie vermeiden, wenn Sie präventiv vor Veröffentlichung eine forensische Musikanalyse Ihrer Produktion zur Rechtssicherheit und Qualitätskontrolle beauftragen. Sie erhalten kein Gefälligkeitsgutachten, sondern eine objektive Analyse, ob Ihr Werk den erforderlichen Abstand zum Vergleichswerk einhält. Auf Anfrage gebe ich gern Hinweise, wie Sie den Abstand herstellen können (Production Supervising).

Die häufigsten Anwendungsgebiete sind:

  • Plagiatsfall: Ein geschütztes Werk wird ganz oder in Teilen ohne Einwillgung oder Nennung des Urhebers kopiert und veröffentlicht.
  • Bearbeitung: Ein Werk wird ohne Erlaubnis des Urhebers oder über den erlaubten Rahmen einer Cover-Version hinaus bearbeitet bzw. nachgespielt.
  • Entstellung: Ein Werk wird ohne Erlaubnis des Urhebers soweit verändert, dass es entstellt ist und seinen ursprünglichen Charakter verliert.
  • Soundalike bei Auftragskompositionen: Ein Komponist orientiert sich an einem Temptrack oder Vorbild und überprüft den künstlerischen Abstand zum Original.
  • Samples: Ein Musiker übernimmt geschützte Einzelsounds von einem veröffentlichten Werk.
  • Zitat: Ein Werk zitiert Teile eines veröffentlichten Werks z. B. als Hommage.
  • Leistungsschutz: Künstler oder Tontechniker möchten nachweisen, dass sie an der Produktion beteiligt waren (als Sänger, Gitarrist, Produzent o.ä.)
  • Markenschutz: Seit 2020 ist die Anmeldung einer Hörmarke erleichtert. Dennoch müssen Anforderungen erfüllt werden. Ich unterstütze Sie, wenn die Eintragung gefährdet ist. Die grafische Darstellung kann weiterhin nützlich sein.
  • Marktanalyse: Die Schaffenshöhe, Originalität oder Gemeinfreiheit wird überprüft. Komponisten erhalten eine Beratung zur Optimierung Ihres Werks. Eine Genre-Zuordnung wird vorgenommen und der Marktwert im Segment ermittelt.
  • Werkanalyse: Auch hier erhalten Auftragskomponisten eine Beratung zur Optimierung Ihres Werks. Auftragskompositionen wie Jingles, Firmensongs oder Audiologos werden zudem auf Schutzfähigkeit überprüft.
  • Wertermittlung im Erb- oder Schadensfall: Wenn Musiksammlungen als Aufnahmen (in Form von Schallplatten, CDs) geerbt werden, muss der Wert der Tonträger festgestellt werden. Auch im Schadensfall nach einem Brand- oder Wasserschaden oder nach einem Einbruch kann ich den Verlust für die Schadensregulierung ermitteln. Auftraggeber sind hier Versicherer, Schadensregulierer, Geschädigte oder Gerichte. In manchen Fällen ist der allgemeine Gebrauchswert bzw. Tauschwert oder Marktwert, in anderen der Neuwert zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt oft nur in Stichproben und berücksichtigt das Repertoire der Sammlung, besondere Merkmale (Pressung, Auflage, Jahr, Herkunft) und den Zustand der Tonträger mit den Plattenhüllen und die marktüblichen Preise.

Auszug Pressespiegel

Interview für alle-noten.de
Artikel: "Urheberrecht & Musik: Was Sie über Sampling, das Covern von Liedern & Co. wissen müssen"
html Alle Noten 19.01.2017 (weblink)

Interview für jetzt.sueddeutsche.de:
Über das sensationelle Urteil im Fall "Blurred Lines" gegen Pharell Williams und Robin Thicke
html Jetzt 12/03/2015 (weblink)

Radiointerview für swr3:
Ebenfalls zum 7,4 $ Mio-Deal von "Blurred Lines". (13/03/2015)

Atemlos durch die Nacht:
Plagiatsvorwurf gegen Helene Fischer und Kristina Bach.
pdf Bild Bundesausgabe 31/05/2014 (pdf)

 

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