Nachdem Sie mir Daten in Form von Klangdateien (mp3, wav, CD), Noten oder MIDI übermittelt haben, erstelle ich termingerecht und zuverlässig Ihr Gutachten anhand von Hör- und Notenanalysen. In der Regel sieht der Ablauf wie folgt aus:
- Werkanalyse: Bestimmung der wesentlichen Gestaltungselemente (Melodie, Form, Harmonie, Rhythmus, Klang).
- Detailanalyse: Auswertung der Elemente. Vergleich mit anderen Werken, Überprüfung der Gestaltungshöhe und Einordnung in den Musikkontext (Vorbestand, Stilistik, Musikpraxis, Kompositionsregeln, Gestaltungsspielraum).
- Klanganalyse (bei Bedarf): Computerprogramme erstellen Frequenzanalysen des Klangmaterials. Mit Sonagramm und Spektrogramm werden Klangcharakteristika nachgewiesen und miteinander verglichen. Zur Anwendung kommen hier u. a.: Sonic Visualiser, Cyanite und Essentia
- Weitere Software verwende ich kaum, da sich Musikschöpfungen stochastisch noch nicht erfassen lassen. Ein Ergebnis wie "96 % Übereinstimmung" sagt wenig über den Schöpfungswert der Werke aus! Dennoch begrüße ich die Softwareentwicklung. Notensätze werden professionell mit Finale erstellt.
- Kontrolle: Zusammenfassung des Materials. Einordnung in den juristischen Kontext (Aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesgrundlagen) und Konzept der Argumentation.
- Gesamturteil: Frei von Ästhetikmerkmalen erhalten Sie ein unabhängiges, wertefreies und objektives Urteil.