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Kleine Münze

Werke, die gerade eben noch schutzfähig sind, weil sie eine geringe persönliche Schöpfungshöhe aufweisen, fallen unter den Schutz der kleinen Münze. Im Bereich der Musik sind viele einfache Melodien der populären Tanzmusik im Rahmen der kleinen Münze schützwürdig. Selbst kleine Tonfolgen wie Audiologos und Jingles sind damit urheberrechtlich abgesichert. Da diese Werke nur knapp über dem freien Allgemeingut stehen, reichen hier bei Übernahme schon kleine Änderungen aus, um den Verdacht eines Plagiats oder einer Bearbeitung abzuwenden.

Bei der Frage, ob es sich um eine Interpretation, freie Benutzung oder Bearbeitung handelt, spielt die kleine Münze eine wesentliche Rolle. Bei einer Bearbeitung muss eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen. Oft wird hier die Messlatte nicht hoch gelegt und schon eine kleine Schöpfungshöhe anerkannt.

Die Kriterien für den Beurteilungsmaßstab der Gestaltungshöhe werden im Artikel schutzfähig erläutert.

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