ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent

Abmahnung

Wenn die Person, die gegen Ihre Rechte verstoßen hat, nach Aufforderung nicht freiwillig eine Unterlassungserklärung abgibt, ist die Abmahnung der erste rechtliche Schritt, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Da hier einige Formalitäten zu berücksichtigen sind, beziehen Sie bitte einen fachkundigen Anwalt ein! Verzichten Sie auf eine Abmahnung, müssen Sie eventuell für künftige Prozesskosten aufkommen. Wie in anderen Zivilprozessen richten sich die Kosten nach dem Streitwert.

Eine Abmahnung muss gewisse Angaben über den Abmahner und eine juristisch erläuterte Schilderung des Rechtsverstoßes enthalten. Der Abgemahnte muss zur Abgabe einer strafbewehrten oder modifizierten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Wirksam ist eine Abmahnung nur mit einer Fristsetzung und einer Androhung von gerichtlichen Schritten, falls der Abgemahnte nicht fristgerecht reagiert.

Der Gegner kann mit einer negativen Feststellungsklage oder einer Gegenabmahnung antworten, der ein (Gegen)gutachten beigelegt sein kann. Die Beweislast liegt beim Abmahner. Er kann auch einfach nicht reagieren und weitere Rechtsschritte abwarten. Allerdings kann eine folgende einstweilige Verfügung schmerzhaft sein. Diese kann er abwenden, indem der Abgemahnte eine Schutzschrift evtl. mit einem Gutachten zum Sachverhalt beim Gericht hinterlegt. Vor der EV muss das Gericht die Schutzschrift berücksichtigen.

§ Rechtlicher Hinweis: Alle redaktionellen Beiträge auf musikgutachter.de sind — ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit — nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen lediglich unverbindlich dem allgemeinen Informationszweck. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte gemäß RDG §2 III, Satz 5 keine Rechtsberatung darstellen. Rechtsdienstleistungen werden auf dieser Seite nicht angeboten. Kontaktieren Sie für eine individuelle Beratung einen Anwalt.