Urheber
Der Urheber ist eine Person, die einem Werk ihre Individualität aufprägt, welches damit die Schutzwürdigkeit im Sinne des Urheberrechts erhält. Sie verleiht einer eigenpersönlichen, geistigen Idee eine sinnlich erfassbare Form und wird somit zum Schöpfer. Urheber kann nur eine natürliche Person sein. Der Urheberschutz beginnt sofort bei der Werkschöpfung, eine weitere Rechteverleihung oder Überprüfung findet nicht statt.
Ein Schöpfungswille ist nicht Voraussetzung für den Erwerb des Urheberrechts. Auch ein Kind, ein Minderjähriger, ein geschäftsuntüchtiger Volljähriger oder ein geistig eingeschränkter Mensch kann Urheber sein. Allerdings werden seine Rechte von den Eltern bzw. sorgeberechtigten Betreuern verwaltet. Sie übernehmen die Verantwortung für sein Vermögen und seine Persönlichkeitsrechte.
In vielen Ländern gilt die work-made-for-hire-Regel. Dem steht in Deutschland die strikte droit d'auteur-Regel entgegen. Anders als in den USA, England oder Japan kann das Urheberrecht selbst bei Auftragswerken aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis nicht auf eine andere Person oder gar eine Körperschaft übertragen werden. Das Urheberrecht ist ein Autorenrecht.
Wenn mehrere Autoren an einem Werk beteiligt sind, handelt es sich um mehrere Miturheber.
Tiere, Pflanzen, Naturgewalten, Maschinen, Computer und Computerprogramme können nicht Urheber sein. Ihnen fehlt die Grundlage zur persönlichen geistigen Schöpfung.