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Allgemeingut

Unter Allgemeingut fällt alles, was nicht schutzfähig ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Naturphänomene zählen zweifelsfrei dazu. Kulturelle Leistungen, die sich nicht auf einen Schöpfer reduzieren lassen, sind ebenfalls Allgemeingut. Wer hat die Tonleiter erfunden, wer den C-Dur-Akkord, wer den Backbeat, wer die Blue Notes? Harmonien, Tonleitern, Grundrhythmen und andere bereits hundertfach verwendete Gestaltungselemente sind nicht schutzfähig, weil sie keine individuelle, das heißt persönlich geistige Schöpfungen darstellen. (s. auch Gemeinfreiheit)

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