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Benutzung (Konsum)

Juristen nehmen es genau und unterscheiden Nutzung und Benutzung. Die Nutzung zählt zu den Verwertungsrechten des Urhebers. Er allein bestimmt, wer sein Werk zu welchen Kriterien nutzen darf. Allerdings ist ein Künstler gekränkt, wenn niemand sein Werk benutzt. Benutzung ist Juristendeutsch für Rezeption eines Werkes. Sie benutzen ein Buch, indem Sie es lesen, ein Bild, indem Sie es betrachten und ein Musikstück, indem Sie es hören. Für all diese Handlungen müssen Sie den Urheber weder um Erlaubnis fragen noch eine Benutzungsgebühr aufbringen, denn die gibt es im Gegensatz zur Nutzungsgebühr nicht.

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