Public Domain
Im amerikanischen Copyright Act waren bis 1989 alle nicht registrierten Werke ohne Copyright-Vermerk für die Allgemeinheit zugänglich (public domain = allgemein zugänglicher Bereich). Die Registrierungspflicht ist nun in den USA aufgehoben (siehe Copyright). Somit sind auch unregistrierte Werke geschützt.
In der Musikliteratur findet sich häufig die Bezeichnung "Traditional". Auch traditionelle, volkstümliche Überlieferungen, deren Urheber nicht bekannt sind, können frei genutzt werden (Allgemeingut ).
Public Domain ist in etwa gleichbedeutend mit dem deutschen Begriff Gemmeinfreiheit. Nur kann ein Urheber in den USA auf das Urheberrecht verzichten bzw. kann er es übertragen, was in Deutschland nicht möglich ist. Public Domain kann ebenso die Übertragung aller Nutzungsrechte meinen, wobei alle anderen Urheberrechte, etwa das Recht auf Namensnennung, durchaus bestehen bleiben können.