Ihr unabhängiger Musikgutachter aus Hamburg
Seit 2006 führe ich in Hamburg ein Sachverständigenbüro für das Sachgebiet Musik und Urheberrecht / Leistungsschutzrecht. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und besonderen Qualifikation (Historischer und Systematischer Musikwissenschaftler und Germanist) zähle ich zu den gefragtesten Musikgutachtern im deutschsprachigen Raum. Als Musiksachverständiger erstatte ich Gutachten im Auftrag von: Urheberrechtskammern, hochrangigen Medienkanzleien, Musikproduzenten, Plattenlabels, Musikverlagen, Komponisten und Musikern (Referenzen). Ich übernehme weiterhin kleine Aufträge auch für HobbymusikerInnen, gemeinnützige Vereine usw.
Sie erhalten von mir qualifizierte Gutachten, die rechtliche Standards erfüllen: systematisch, fundiert, objektiv, verständlich, vertraulich.
Vermehrt erhalte ich Anfragen zu internationalen Fällen. Ich begutachte mögliche Rechtsverletzungen auch nach US-Recht und britischem Recht, gern in englischer Sprache. Eine Einführung in die angloamerikanischen Rechtslage finden Sie unter dem Fachbegriff "Substantial similarity"
Ich kläre für Sie zum Beispiel:
- Abgrenzungen von Bearbeitungen, Pastiches und Coverversionen
- Klärung von Parodien und Entstellungen
- Plagiatsprüfungen, Abstand vom Original bei Soundalikes und Plagiaten.
- Sampling-Nachweis (Forensische Soundanalyse per Computer)
- Nachweis von Interpreten in Tonaufnahmen (Leistungsschutzrechte)
- Voraussetzungsprüfung von Hörmarken
- Werkschutz-Prüfungen von Jingles
- Recherche und Klärung von Ähnlichkeiten im Vorbestand
- Wertfeststellungen durch Wertgutachten
Dienstleistungen rechtliche Klärung im Streitfall oder präventiv:
- Formlose musikrechtliche Ersteinschätzungen
- Sachverständige Stellungnahmen und Musikgutachten
- Umfangreiche musikwissenschaftliche Expertisen
- Gegengutachten mit Auswertung der gegenseitigen Argumente
- Objektive Partei- und Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Deskriptive Werkanalysen und -Vergleiche, optional mit Notentranskriptionen
- Production Supervising (rechtliche Einschätzung und ggf. Änderungsvorschläge)
- Telefonische Beratung (keine Rechtsberatung)
Auftraggeber (Allgemein):
- Urheberrechtskammern an deutschen Gerichten
- Führende Medienkanzleien
- Namhafte Musikproduzenten
- Plattenlabels (Major und Independent)
- Große und kleine Musikverlage
- Rundfunkanstalten
- Bekannte Komponisten und Interpreten
- Hersteller von Produktionsmusiken (z. B. Werbeagenturen, Filmproduktionen)
- Gern auch "kleine" Musiker, Autoren, Bands, Musikvereine usw.
- Konkrete Beispiele siehe Referenzen
Qualifikation als Musikologe/Musiker/Dozent/Autor:
- Ausbildung - Historischer und systematischer Musikwissenschaftler + Germanist
- Umfangreiche Repertoire-Kenntnisse – Vorbestand-Abgleich (aus den Bereichen Klassik, Pop-Rock, elektronische Musik, Funktionsmusik, Volksmusik, ethnische Musik)
- Dozent u. a. für Musiktheorie - Fundierte Werkanalysen, Musik und Text (Lyrics)
- Musikpsychologie / Musiksoziologie - z. B. Musikwahrnehmung und Rezeption
- Recherche-Techniken - z. B. gemeinfreier Vorbestand, Rechteklärung
- Forensische Akustik - Tontechnik und Softwareanalyse
- Gitarrist, Komponist, Musikdozent - Praktisches Verstehen kreativer Prozesse
- Texter, Autor - nachvollziehbare und verständliche Darstellung komplexer Sachverhalte
- Freiberufler - Wirtschaftlich unabhängig und objektiv
- Schüler der etablierten Sachverständigen Helmut Rösing und Albrecht Schneider.
Weitere Informationen finden Sie auf der Einstiegsseite über Gutachten. Wenn Sie sich gründlicher mit der Materie des Musikrechts auseinandersetzen möchten, werden Sie im Lexikon Musikrecht fündig.
Neben Expertisen zum Urheberrechts- und Leistungsschutzrecht erstatte ich Wertgutachten, etwa zur Wertfeststellung von Tonträgersammlungen aus Nachlass oder nach einem Schadensfall.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich über Kontakt bitte direkt an mich. Ich helfe Ihnen gern weiter!
Hinweis für Juristen:
Bitte klären Sie mit mir im Zweifel persönlich vorab, ob ich für den konkreten Fall die notwendige Kompetenz auf dem Sachgebiet aufbringe und meine Neutralität aufgrund etwaiger Interessenkonflikte beeinträchtigt werden könnte.
Fachkammern sind auf die Hinzuziehung eines Experten angewiesen. Eine Feststellung von Schutzfähigkeiten bedarf grundsätzlich der Hilfe eines Sachverständigen, wenn seitens des Gerichts keine Sachkunde nachgewiesen werden kann. (OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.2015, Az.: 4 U 186/14). Grund- und Hobbywissen begründen keine ausreichende Sachkunde. Ähnlich urteilte der Bundesgerichtshof 2015, demnach: "reicht das bloße Anhören eines Tonträgers durch die Tatrichter grundsätzlich nicht aus; es wird vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein." (Urt. v. 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12 - "Goldrapper"). Musikgutachter sind dennoch selten gefragt und daher generell nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Folglich steht einer Beauftragung gemäß § 404 (insbesondere Abs. 3) und 405 ZPO nichts entgegen.
Voraussetzung für verlässliche Gutachten sind neben der Sachkunde hinreichende juristische Kenntnisse, etwa über das Urheberrecht und Prozessordnungen (insbesondere Pflichten nach § 407a ZPO) . Der Ehrenkodex für Sachverständige ist für mich bindend. Es gilt, übliche Verfahrensfehler oder Verhaltensweisen zu vermeiden, die schnell zur Besorgnis der Befangenheit (§ 406 ZPO) führen. Außerdem beobachte ich die Gesetzentwicklung und halte mich regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Ich bin für Sie da! Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung:
Auszug Pressespiegel
Funk (NDR) am 01.10.2019 Einschätzung von Plagiaten (ab ca. 00:24). Screenshot:
Funk.net vom 01.10.2019 (weblink)
Salzburger Nachrichten
Wann ist ein Hit nur abgeschaut?
zu den Plagiatsfälllen von Ed Sheeran "Shape of You" und Katy Perry "Dark Horse".
Salzburger Nachrichten vom 19.03.2022 (PDF)
Politiken - Kultur (dänisch)
Koloniale Musikplagiate (von Boney M bis Madonna)
Politiken vom 13.01.2021 (weblink zum Artikel auf Pressreader)
Watson
Klau-Vorwürfe um Hit "Egal": Teure Angelegenheit für Michael Wendler
Watson am 28.12.20 (weblink)
Deutsche Welle
Gedanken zur kolonialen "Raubmusik"
DW am 26.10.2020 (weblink)
alle-noten.de
"Urheberrecht & Musik: Was Sie über Sampling, das Covern von Liedern & Co. wissen müssen"
Alle Noten 19.01.2017 (weblink)
jetzt.sueddeutsche.de
Kommentar zum sensationellen Urteil im Fall "Blurred Lines" gegen Pharell Williams und Robin Thicke
Jetzt 12/03/2015 (weblink)
swr3
Ebenfalls zum 7,4 $ Mio-Deal von "Blurred Lines". (13/03/2015, SWR3 Topthema)
BILD
Plagiatsvorwurf gegen Helene Fischer und Kristina Bach (Atemlos durch die Nacht).
Bild Bundesausgabe 31/05/2014 (pdf)