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Gemeinsames Werk

Oft sind mehrere Personen an der Entstehung eines Werks beteiligt. Dann spricht das Gesetz von einem von Miturhebern geschaffenem gemeinsamem Werk. Sind die Schöpfungen der Urheber anderen Werkgattungen zuzuordnen, spricht man vom gebundenen Werk. Ein Miturheber kann etwa den Text geschrieben und ein anderer die Melodie komponiert haben.

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