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Originalität

Voraussetzung für die Schutzfähigkeit eines Werkes ist die Originalität. Der Begriff ist eng verwandt mit der „persönlichen geistigen Schöpfung“. Zwei Adjektive lassen sich von ihm ableiten: original und originell.

Zum einen muss das Werk ein Original sein. Es gab vor dem Werk eben nichts Entsprechendes. Es ist etwas Neues, Einmaliges. Zum anderen wird eine originelle geistige Schöpfung vorausgesetzt. Es ist überdurchschnittlich, also auffällig, anders, eigentümlich, geistreich, individuell.

Mangelt es an einem Mindestmaß an Originalität, wird eine Schutzfähigkeit  mit allen rechtlichen Konsequenzen abgelehnt.

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